
Zeiterfassung Österreich
Zeiterfassung in Österreich – rechtssicher und praxisnah
Zeiterfassung ist in Österreich gesetzlich verpflichtend: Nach § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG) muss jeder Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie die Ruhepausen aufzeichnen – unabhängig von der Betriebsgröße. iKontista berät dich bei der Auswahl einer AZG-konformen, elektronischen Zeiterfassung und bindet sie direkt an deine Lohnverrechnung an, damit Aufzeichnung und Abrechnung ohne Medienbruch zusammenpassen.
Mit uns kannst du rechnen
Zeiterfassung Österreich: Anforderungen
Wir achten auf AZG-konforme Zeiterfassung und saubere Schnittstellen zur Lohnverrechnung – in Wien und ganz Österreich.
Die Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG gilt in Österreich für alle Dienstgeber, auch für Kleinbetriebe. Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit sowie die Ruhepausen. Der Arbeitgeber bleibt für die korrekte Führung verantwortlich – auch dann, wenn die Mitarbeiter:innen ihre Zeiten selbst eintragen.
Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
Dokumentation der Ruhepausen und Einhaltung der Höchstarbeitszeiten
Aufbewahrung der Aufzeichnungen über die gesetzliche Frist
Auf schriftliches Verlangen einmal pro Monat kostenlose Aushändigung an die Mitarbeiter:innen
Vorlage bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat
Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen können vom Arbeitsinspektorat geahndet werden – die Strafen werden pro Dienstnehmer:in verhängt und summieren sich schnell. Eine saubere elektronische Zeiterfassung schützt dich davor und liefert gleichzeitig die Datenbasis für eine korrekte Lohnverrechnung.
Was wir für dich tun
Wir beraten dich bei der Auswahl und Einführung von Zeiterfassung und Tools, unterstützen bei Personalservices und HR-Themen. Die Anbindung an deine Lohnverrechnung und Buchhaltung machen wir mit – damit alles zusammenpasst und du rechtssicher unterwegs sind.
Wir wählen mit dir ein System, das zu deiner Branche und Mitarbeiterzahl passt – ob App, Terminal oder Web-Erfassung – und richten es AZG-konform ein. Die erfassten Zeiten fließen direkt in die Lohn- und Gehaltsabrechnung, inklusive Überstunden und Zuschlägen. So vermeidest du doppelte Erfassung und Übertragungsfehler.
Für Betriebe mit wechselndem Personal – etwa Gastronomie oder Events – verbinden wir die Zeiterfassung mit der Abrechnung fix angestellter und fallweise beschäftigter Mitarbeiter:innen. Auch die Zeiterfassung für deine Mitarbeiter:innen im Tagesbetrieb richten wir praxisnah ein.
Leistungen im Überblick
Von der Auswahl über die Einrichtung bis zur laufenden Anbindung an die Lohnverrechnung.
- Beratung zur AZG-konformen Zeiterfassung (§ 26 AZG)
- Auswahl von App, Terminal oder Web-Lösung
- Einrichtung und Integration in die Lohnverrechnung
- Automatische Übernahme von Überstunden und Zuschlägen
- Auswertungen für Arbeitszeit und Ruhepausen
- Unterstützung bei Kontrollen des Arbeitsinspektorats
So arbeiten wir zusammen
Im Erstgespräch klären wir deinen Bedarf, dann wählen wir die passende Lösung und setzen sie gemeinsam um. Danach begleiten wir dich bei der Nutzung und stehen für Fragen zur Verfügung.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir deinen Bedarf und die rechtlichen Anforderungen. Danach wählen wir die passende Lösung, richten sie ein und begleiten dich bei der Nutzung – persönlich und digital, ohne Medienbrüche.
Aktualisiert am 29.06.2026. iKontista Bilanzbuchhaltungs GmbH & Co KG, 1160 Wien.
FAQ Zeiterfassung Österreich
AZG-konforme Erfassung und Aufbewahrung, sinnvolle Auswertungen und Anbindung an die Lohnverrechnung. Dafür beraten wir dich.
