
Glossar · Lohnverrechnung
mBGM – monatliche Beitragsgrundlagenmeldung
Mit der mBGM melden Arbeitgeber der ÖGK jeden Monat die Beitragsgrundlagen ihrer Mitarbeiter:innen – die Basis, auf der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Frist: der 15. des Folgemonats; für fallweise Beschäftigte gilt der 7. des Folgemonats. Die Meldung läuft elektronisch über ELDA und ersetzt seit 2019 die alten Jahres-Lohnzettel an die SV.
Mit uns kannst du rechnen
Was in der mBGM steckt – und was bei Fehlern passiert
Inhalt: allgemeine Beitragsgrundlage und Sonderzahlungen je Mitarbeiter:in, Verrechnungsbasis für alle SV-Beiträge – 2026 gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 €/Monat
Frist: bis zum 15. des Folgemonats (fallweise Beschäftigte: bis zum 7.) – gemeinsam mit der Beitragszahlung
Korrekturen: rückwirkende Änderungen (Aufrollungen) erfordern berichtigte mBGM – sanktionsfrei innerhalb von 12 Monaten
Sanktionen: verspätete oder fehlende Meldungen können Säumniszuschläge auslösen
Die mBGM ist Fließbandarbeit mit Fehlerpotenzial – bei uns läuft sie automatisch mit jeder Abrechnung: Meldungen an ÖGK & Finanzamt. Verwandt: ÖGK-Anmeldung · Geringfügigkeitsgrenze. Aktualisiert am 06.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Werte von ÖGK, BMF und WKO. iKontista Bilanzbuchhaltungs GmbH & Co KG, 1160 Wien.
FAQ mBGM
Ja – die mBGM gilt ab dem ersten angemeldeten Dienstverhältnis, unabhängig von der Betriebsgröße. Auch für geringfügig Beschäftigte.
Die mBGM geht monatlich an die ÖGK (Sozialversicherung), der Lohnzettel L16 jährlich ans Finanzamt (Lohnsteuer) – bis Ende Februar des Folgejahres. Beides erledigen wir automatisch.
