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Glossar · Lohnverrechnung

Kommunalsteuer

Die Kommunalsteuer beträgt in Österreich 3 % der monatlichen Bruttolohnsumme und geht an die Gemeinde der Betriebsstätte. Kleinbetriebe profitieren: Bleibt die Lohnsumme unter der Freigrenze von 1.460 €, wird ein Freibetrag von 1.095 € abgezogen – bis 1.095 € fällt gar keine Kommunalsteuer an.

Mit uns kannst du rechnen

So funktioniert die Kommunalsteuer in der Praxis

  • Bemessung: Summe der Arbeitslöhne aller Dienstnehmer:innen der Betriebsstätte im Kalendermonat

  • Freigrenze/Freibetrag: bis 1.460 € Lohnsumme → 1.095 € Freibetrag abziehen; darüber wird die volle Summe besteuert

  • Fälligkeit: monatlich bis zum 15. des Folgemonats an die Gemeinde – ohne Bescheid, als Selbstberechnung

  • Jahreserklärung: bis 31. März des Folgejahres elektronisch (FinanzOnline)

  • Mehrere Standorte: die Lohnsumme wird auf die Gemeinden der Betriebsstätten aufgeteilt

In Wien kommt zusätzlich die Dienstgeberabgabe der Stadt Wien dazu. Berechnung, Zahlung und Jahreserklärung sind Teil unserer Lohnverrechnung – du musst an nichts denken. Aktualisiert am 06.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Werte von ÖGK, BMF und WKO. iKontista Bilanzbuchhaltungs GmbH & Co KG, 1160 Wien.

FAQ Kommunalsteuer

Jedes Unternehmen mit Dienstnehmer:innen in einer österreichischen Betriebsstätte – unabhängig von der Rechtsform. EPU ohne Angestellte zahlen keine Kommunalsteuer.

Nächster Schritt

Was du an uns auslagerst, ist so gut wie erledigt.

Auf der Kontaktseite buchst du deinen Termin oder erreichst uns direkt – wie es dir passt.

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