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Glossar · Lohnverrechnung

Dienstgeberabgabe (DAG)

Die Dienstgeberabgabe (DAG) ist eine pauschale Abgabe von 19,4 %, die Arbeitgeber zahlen, wenn die Summe der Entgelte aller geringfügig Beschäftigten im Monat das 1,5-Fache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt – 2026 also 826,65 €. Sie kommt zur Unfallversicherung von 1,1 % dazu und gleicht aus, dass für geringfügige Kräfte sonst kaum SV-Beiträge anfallen.

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Wann die DAG anfällt – mit Beispiel

Beispiel: Drei geringfügige Aushilfen verdienen je 400 €/Monat = 1.200 € Gesamtsumme. Das übersteigt 826,65 € → auf die gesamten 1.200 € fallen 19,4 % DAG (232,80 €) plus 1,1 % UV an. Bleibt die Summe – etwa mit nur zwei Aushilfen à 400 € – unter 826,65 €, ist nur die Unfallversicherung fällig.

  • Bemessung: alle Entgelte geringfügig Beschäftigter inklusive Sonderzahlungen

  • Ausnahme: für Beschäftigte ab 60 Jahren entfällt die DAG

  • Fälligkeit: einmal jährlich – bis 15. Jänner des Folgejahres an die ÖGK

Verwandt: Geringfügigkeitsgrenze · fallweise Beschäftigung. Wir berechnen und melden die DAG automatisch mit – Teil unserer Lohnverrechnung. Aktualisiert am 06.07.2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Werte von ÖGK, BMF und WKO. iKontista Bilanzbuchhaltungs GmbH & Co KG, 1160 Wien.

FAQ Dienstgeberabgabe

Für die Summe: Maßgeblich ist die gesamte monatliche Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten des Dienstgebers – nicht das einzelne Entgelt.

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