
Lohnverrechnung
Zeiterfassung & Überstunden
Arbeitszeiten sind in Österreich nach § 26 AZG verpflichtend aufzuzeichnen – und Überstunden mit mindestens 50 % Zuschlag bzw. laut Kollektivvertrag abzugelten. Wir verbinden deine Zeiterfassung direkt mit der Lohnverrechnung: erfasste Stunden, Mehrarbeit und Zuschläge landen automatisch korrekt in der Abrechnung.
Mit uns kannst du rechnen
Was wir für Sie tun
Ob manuell oder per System: Überstunden und Arbeitszeiten fließen korrekt in die Abrechnung ein.
Überstunden oder Mehrarbeit? Vollzeitkräfte leisten ab Überschreiten der Normalarbeitszeit Überstunden (mindestens 50 % Zuschlag, laut KV oft mehr). Teilzeitkräfte leisten zunächst Mehrarbeit – dafür gilt grundsätzlich ein Zuschlag von 25 %, sofern kein Zeitausgleich innerhalb des Quartals erfolgt. Welche Regel wann greift, steuert dein Kollektivvertrag – wir wenden ihn automatisch richtig an.
AZG-konforme Erfassung: Beginn, Ende, Dauer und Ruhepausen
Automatische Bewertung von Überstunden, Mehrarbeit und Zuschlägen (Nacht/Sonn-/Feiertag laut KV)
Durchrechnungszeiträume und Zeitausgleich korrekt geführt
Auswertungen je Mitarbeiter:in – auch als Nachweis fürs Arbeitsinspektorat
Du hast noch keine passende Zeiterfassung? Wir beraten dich bei Auswahl und Einrichtung einer AZG-konformen Lösung – per App, Terminal oder Web. Die erfassten Zeiten fließen dann direkt in die monatliche Abrechnung.
FAQ Zeiterfassung & Überstunden
Ja – die Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG gilt unabhängig von der Betriebsgröße, auch für den ersten Mitarbeiter. Fehlende Aufzeichnungen können pro Person bestraft werden.
Gesetzlich mindestens 50 % – viele Kollektivverträge sehen höhere Zuschläge vor, etwa für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Wir rechnen automatisch nach deinem KV ab.
Ja – gerade in Gastronomie und Events kombinieren wir die Zeiterfassung mit der Abrechnung fallweise Beschäftigter: jeder Einsatztag wird korrekt erfasst, gemeldet und abgerechnet.
