
Lohnverrechnung
Meldungen an ÖGK, Finanzamt & andere
Anmeldung vor Arbeitsbeginn, mBGM bis zum 15. des Folgemonats, Lohnzettel L16 bis Ende Februar, Kommunalsteuererklärung bis 31. März: Die Lohnverrechnung lebt von Fristen. Wir übernehmen sämtliche Meldungen an ÖGK, Finanzamt und Stadtkasse elektronisch via ELDA und FinanzOnline – pünktlich und nachweisbar.
Mit uns kannst du rechnen
Was wir für Sie tun
Meldeverpflichtungen erledigen wir für Sie – so bleiben Sie rechtssicher.
Der Meldungs-Kalender, den wir für dich führen:
Vor Arbeitsbeginn: Anmeldung jeder neuen Mitarbeiterin / jedes neuen Mitarbeiters bei der ÖGK (ELDA) – seit 01.01.2026 inklusive vereinbarter Arbeitszeit
Monatlich: mBGM (monatliche Beitragsgrundlagenmeldung) und Beitragszahlung bis zum 15. des Folgemonats; Kommunalsteuer an die Gemeinde
Bei Austritt: Abmeldung binnen sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung, Arbeitsbescheinigungen für das AMS
Jährlich: Lohnzettel L16 elektronisch bis Ende Februar, Kommunalsteuer-Jahreserklärung bis 31. März, Schwerarbeitsmeldungen
Verspätete oder fehlende Meldungen kosten: Die ÖGK verhängt Beitragszuschläge, bei Prüfungen (PLAB/GPLB) drohen Nachzahlungen. Mit uns ist jede Meldung fristgerecht und dokumentiert. Die Anmeldung selbst erklären wir im Detail unter An-, Ab- und Ummeldung – für tageweise Einsätze siehe fallweise Beschäftigung.
FAQ Meldungen ÖGK & Finanzamt
Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen – sonst drohen Beitragszuschläge und im Prüfungsfall Nachverrechnungen. Melde uns neue Mitarbeiter:innen einfach, sobald die Zusage steht; die Anmeldung erledigen wir sofort.
Ja – mit Vollmacht wickeln wir Rückfragen, Klärungen und Prüfungen direkt mit ÖGK und Finanzamt ab und halten dich auf dem Laufenden.
Die elektronische Übermittlung ans Finanzamt ist bis Ende Februar des Folgejahres fällig. Scheidet jemand unterjährig aus, übermitteln wir den Lohnzettel bereits mit der Abmeldung – automatisch.
