Digitale Lohnverrechnung mit iKontista

Lohnverrechnung

Meldungen an ÖGK, Finanzamt & andere

Anmeldung vor Arbeitsbeginn, mBGM bis zum 15. des Folgemonats, Lohnzettel L16 bis Ende Februar, Kommunalsteuererklärung bis 31. März: Die Lohnverrechnung lebt von Fristen. Wir übernehmen sämtliche Meldungen an ÖGK, Finanzamt und Stadtkasse elektronisch via ELDA und FinanzOnline – pünktlich und nachweisbar.

Mit uns kannst du rechnen

Was wir für Sie tun

Meldeverpflichtungen erledigen wir für Sie – so bleiben Sie rechtssicher.

Der Meldungs-Kalender, den wir für dich führen:

  • Vor Arbeitsbeginn: Anmeldung jeder neuen Mitarbeiterin / jedes neuen Mitarbeiters bei der ÖGK (ELDA) – seit 01.01.2026 inklusive vereinbarter Arbeitszeit

  • Monatlich: mBGM (monatliche Beitragsgrundlagenmeldung) und Beitragszahlung bis zum 15. des Folgemonats; Kommunalsteuer an die Gemeinde

  • Bei Austritt: Abmeldung binnen sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung, Arbeitsbescheinigungen für das AMS

  • Jährlich: Lohnzettel L16 elektronisch bis Ende Februar, Kommunalsteuer-Jahreserklärung bis 31. März, Schwerarbeitsmeldungen

Verspätete oder fehlende Meldungen kosten: Die ÖGK verhängt Beitragszuschläge, bei Prüfungen (PLAB/GPLB) drohen Nachzahlungen. Mit uns ist jede Meldung fristgerecht und dokumentiert. Die Anmeldung selbst erklären wir im Detail unter An-, Ab- und Ummeldung – für tageweise Einsätze siehe fallweise Beschäftigung.

FAQ Meldungen ÖGK & Finanzamt

Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen – sonst drohen Beitragszuschläge und im Prüfungsfall Nachverrechnungen. Melde uns neue Mitarbeiter:innen einfach, sobald die Zusage steht; die Anmeldung erledigen wir sofort.

Nächster Schritt

Was du an uns auslagerst, ist so gut wie erledigt.

Auf der Kontaktseite buchst du deinen Termin oder erreichst uns direkt – wie es dir passt.

Jetzt Termin vereinbaren

Bevorzugst du E-Mail? Schreib uns jederzeit an info@ikontista.at.