
Lohnverrechnung
Anmeldung, Abmeldung & Ummeldung
Jede:r neue Mitarbeiter:in muss vor Arbeitsbeginn bei der ÖGK angemeldet werden – auch für eine einzige Probestunde. Wir übernehmen An-, Ab- und Ummeldungen elektronisch via ELDA: kurzfristig, fristgerecht und mit Bestätigung für deine Unterlagen.
Mit uns kannst du rechnen
Was wir für dich tun
Von der ersten Anmeldung bis zur Abmeldung: Wir kümmern uns um alle Meldungen und behalten die Fristen im Blick.
Anmeldung: vor Arbeitsbeginn, elektronisch via ELDA. Seit 01.01.2026 ist auch die vereinbarte Arbeitszeit Pflichtangabe. Geht es schnell, nutzen wir die Vorab-Anmeldung mit Mindestangaben und reichen den Rest binnen Frist nach.
Abmeldung: binnen sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung – inklusive Lohnzettel und Arbeitsbescheinigung, damit dein:e Ex-Mitarbeiter:in beim AMS keine Wartezeit hat.
Ummeldung: bei Wechsel des Beschäftigungsausmaßes – etwa von geringfügig (2026: bis 551,10 €/Monat) auf Vollversicherung oder umgekehrt. Wir prüfen bei jeder Stunden- oder Gehaltsänderung automatisch, ob eine Ummeldung nötig ist.
Achtung bei verspäteter Anmeldung: Es drohen Beitragszuschläge und bei Kontrollen (Finanzpolizei) empfindliche Strafen. Für tageweise Einsätze in Gastronomie und Events gelten Sonderregeln – siehe Anmeldung fallweise Beschäftigter.
So läuft die Anmeldung mit iKontista
Vom Jobzusage bis zur Bestätigung – meist innerhalb weniger Stunden.
- Du meldest uns die Eckdaten: Name, SV-Nummer, Eintritt, Stunden, Gehalt
- Wir stufen in den Kollektivvertrag ein und prüfen die Versicherungspflicht
- Anmeldung via ELDA vor Arbeitsbeginn – du bekommst die Bestätigung
- Dienstzettel bzw. Vertrag stellen wir dir gleich mit bereit
FAQ An-, Ab- & Ummeldung
Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen – ELDA funktioniert rund um die Uhr. Melde uns den Einsatz so früh wie möglich; für kurzfristige Fälle klären wir gemeinsam den schnellsten Weg.
Die ÖGK kann Beitragszuschläge verhängen, bei Betretung durch die Finanzpolizei drohen zusätzlich Verwaltungsstrafen pro Person. Deshalb gilt: lieber fünf Minuten früher melden – wir erledigen den Rest.
Ja – wir prüfen bei jeder gemeldeten Änderung, ob sich die Versicherungszuordnung ändert (z. B. über/unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 €), und melden fristgerecht um.
